Winterausrüstung bedeutet im Besonderen Bestückungen mit Winterreifen oder Spikereifen und die Verwendung von Schneeketten, den Einsatz von Frostschutz am Fahrzeug sowie sonstige Hilfsmittel für wintertypische Fahrbehinderungen. Die Rechtsnormen zur Winterausrüstung sind national unterschiedlich geregelt und beinhalten zum Beispiel eine Pflicht zum Aufziehen von Winterreifen oder zur Mitnahme bzw. zum Anlegen von Schneeketten oder aber ein saisonales Schneekettenverbot bzw. Spikeverbot. Die ist...
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